1. Hausrecht
Das Fahrpersonal übt stellvertretend für das Busunternehmen das Hausrecht während der gesamten Fahrtdurchführung aus. Den Anweisungen des Fahrpersonals, besonders bei sicherheitsrelevanten Fragen, ist Folge zu leisten.
2. Sicherheit & Gepäck
An Bord aller Busse besteht, sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich vereinbart, aus Brandschutzgründen Rauchverbot.
Lebensmittel dürfen mitgeführt und verzehrt werden sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Das Fahrpersonal kann den Konsum von alkoholischen
Getränken zwecks Wahrung der Fahrtsicherheit jedoch nach eigenem Ermessen untersagen.
Anfallender Müll ist in den hierfür vorgesehenen Müllbehältern bzw. -tüten zu verwahren.
Alle Reisegäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt auf Ihren Sitzplätzen aufzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Besuche der Bordtoilette und der Bordküche. Bei
der Bordtoilette handelt es sich um eine Not-Toilette, generell sollten Pause für die Toilettengänge eingeplant werden. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche
Anschnallpflicht. Wie beim Flugzeug ist auch beim Bus der Stauraum begrenzt.
Wir bitten um Verzicht auf Hartschalenkoffern und empfehlen stattdessen Reisetaschen. Die Gepäckfreigrenze beträgt maximal 20 Kg pro
Fahrgast. Für Kinder unter 2 Jahren beträgt die maximale Gepäckfreigrenze 10 Kg.
Das Mitführen von Zusatzgepäck ist nur nach Absprache und ggf. Aufpreis möglich.
Bei Verlust oder Schäden des Gepäcks/Zusatzgepäcks übernimmt die HCT Bus-& Eventlogistik keinerlei Haftung. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche
Anschnallpflicht.
Wie beim Flugzeug ist auch beim Bus der Stauraum begrenzt. Wir bitten um Verzicht auf Hartschalenkoffer und empfehlen stattdessen Reisetaschen.
3. Schäden
Der Kunde haftet für selbst oder durch Mitglieder seiner Reisegruppe verursachte Schäden an der Einrichtung der Busse.
Vor Antritt der Fahrt sind bereits vorhandene und bei Besteigen des Busses sichtbare Beschädigungen an das Fahrpersonal zu melden um eine
ungerechtfertigte Zuweisung von Schäden zu Lasten des Kunden auszuschließen.
Erkennt das Fahrpersonal bei Antritt der Fahrt eine besondere Gefährdung der Fahrtdurchführung bspw. aufgrund einer bereits vorhandenen Alkoholisierung
der Fahrgäste, kann eine in bar und gegen Quittung zu hinterlegende Sicherheitskaution vom Kunden verlangt werden. In besonders schwerwiegenden
Fällen kann eine Fahrtdurchführung aus Sicherheitsgründen abgesagt oder abgebrochen werden
4. Ruhe- & Lenkzeitregelung des Fahrpersonals
Wir weisen darauf hin, dass dem Fahrpersonal eine maximale Fahrtzeit von 9-10 Std., sowie eine Gesamtschichtzeit von 12-15 Std. gestattet ist, die nicht überschritten werden darf. Die nachfolgende Ruhezeit beträgt 9-11 Std. Bei Einsatz von zwei Busfahrern beträgt die Gesamtschichtzeit 20 Std. Die gesetzlichen Vorgaben sind dem zwischen Kunden und Leistungserbringer vereinbarten Vertrag gegenüber höherrangig angesiedelt. Die gesetzlichen Lenkzeitpausen (45 Min innerhalb von 4 ½ Std. Fahrtzeit) sind zwingend einzuhalten
5. Beendigung der Leistungserbringung
Bei Zuwiderhandlung gegen die in dieser Beförderungsvereinbarung angeführten Beförderungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen kann das Fahrpersonal nach erfolglosem Ausspruch einer Ermahnung eine Beendigung der Leistungserbringung herbeiführen. Bei einem solchen fremdverschuldeten Auflösen des Vertrags besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Kompensation.
6. Verhalten bei Leistungsausfall
Die Leistungserbringung unter normalen Umständen wird garantiert, kann jedoch durch das Einwirken höherer Gewalt und anderer äußerer Einflüsse, auf die das
Busunternehmen keinen Einfluss nehmen kann, beeinträchtigt werden. Hierzu zählt auch das Nichterreichen des Fahrtziels z.B. aufgrund in der
Zielstraße liegender Baustellen. In diesem Fall wird das Fahrpersonal mit dem Bus soweit wie möglich an das Fahrtziel heranfahren.
Kundenseitig kann bei einem Mangel nur selbst Abhilfe geschaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden, wenn dem
Busunternehmen (HCT) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wurde. Die Kontaktaufnahme ist durch die 24 Std. am Tag erreichbare Notrufhotline
gewährleistet. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Busunternehmen verweigert wird. In diesem Fall verpflichtet
sich der Kunde stets die günstigste Art der Abhilfeleistung zu wählen. Auch in diesem Fall ist im Vorfeld das Busunternehmen (HCT) zu unterrichten. Das eingesetzte
Fahrpersonal ist in Fällen von Leistungsausfall grundsätzlich nicht handlungs- oder weisungsbefugt.
7. Buchung von Zusatzleistungen
Vertraglich nicht gebuchte Zusatzleistungen wie bspw. Mehrstunden, Mehrkilometer, Getränke- & Snackverzehr sind vor Inanspruchnahme gegen Quittung beim Fahrer zu
bezahlen, sofern im Beförderungsvertrag keine anderslautende Regelung (Zahlung im Nachhinein) vereinbart wurde.
Gleiches gilt für die Erbringung von gegebenenfalls anfallenden Park- und Mautgebühren.
8. Gesetzliche Bestimmungen
Alle vom Busunternehmen eingesetzten Busse verfügen über die zum Betrieb notwendigen Konzessionen im Gelegenheits- oder ggf. Linienverkehr. Das Fahrpersonal ist gesetzlich verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Ruhe- & Lenkzeiten zu halten. Diese sehen maximale Fahrt- sowie Schichtzeiten vor, denen sich aus Sicherheitsgründen das gewünschte Reiseprogramm unterzuordnen hat.