1. Buchung (Reise- & Transferleistungen)

Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Bucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, dass Sie innerhalb der gegebenen Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen können, sofern die notwendigen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Annahme frei sind. Der Reise-/Beförderungsvertrag kommt mit kundenseitiger Annahme des Angebots sowie anschließender Auftragsbestätigung durch uns zustande. Bis zum Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist kein Beförderungsvertrag zustande gekommen.

2. Zahlung und Verpflichtungen

2.1. Bei langfristigen Buchungen > 12 Wochen bis Fahrtbeginn ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zu leisten, jedoch mindestens € 150. Der Zahlungseingang muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Die Restzahlung ist 40 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.2. Bei kurzfristigen Buchungen mit Fahrtbeginn innerhalb der kommenden 12 Wochen erfolgt eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 15 bis 30 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt erfolgen. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 8 bis 14 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 2 Tage nach Rechnungserhalt erfolgen. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 7 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 1 Tag nach Rechnungserhalt erfolgen. Um einen rechtzeitigen Zahlungseingang zu gewährleisten, können nur folgende Zahlungsmittel verwendet werden: Paypal, Echtzeit-Überweisung, Kreditkarte (zzgl. Gebühr).
Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind nur nach Absprache möglich.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, können Mahngebühren zu Ihren Lasten entstehen. Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Fahrtantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Reise-/Beförderungsvertrag selbstwirksam kostenpflichtig lt.Punkt 4.3 der AGB storniert.
2.4. Nebenkosten des Geldverkehrs (z.B. Kreditkartenoder Überweisungsgebühren) sind kundenseitig zu tragen. Zahlungen werden ausschließlich in Euro akzeptiert.
2.5. Reinigungskosten für normale Verschmutzungen sind in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge und die Behebung von selbstverschuldeten Schäden sind gesondert vom Kunden zu tragen.

3. Absage, Leistungs- u. Preisänderungen

3.1. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie wie auch wir den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
3.2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
3.3. Der Veranstalter erlaubt sich die Preise auch im Nachgang der Buchung jederzeit anzupassen, sofern unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Inflation, Mindestlohn, höhere Gewalt) vorliegen. Sollten die Preise um mehr als 10% des gebuchten Buspreises erhöht werden müssen, so kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen
3.4. Insofern der Veranstalter sich bei dem Fahrpreis erheblich verrechnet hat und nachweislich aus wirtschaftlichen Gründen, zu den bestehenden Konditionen, nicht in der Lage ist, die Fahrt so durchzuführen, kann dieser auch nach Zusendung der Buchungsbestätigung den Vertrag kündigen. Dem Kunden entstehen hierbei keine Kosten. Alternativ kann der Fahrpreis um maximal 10% angepasst werden. Bei Erhöhung des Fahrpreises über 10% - kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Die Preisgestaltung sowie die gebuchte Leistung erfolgten gemäß den COVID-19-Auflagen zum Zeitpunkt der Buchung. Evtl. entstehende Mehrkosten, bei Änderungen der behördlichen Auflagen, trägt der Kunde in voller Höhe. Die HCT übernimmt keinerlei Haftung.

4. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen möglichst i. d. Schriftform erfolgen.
4.2. Nach erfolgter Buchung kann maximal eine Änderung der Buchung (Umbuchung) ohne Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Darüberhinausgehende Änderungen sind mit einer Umbuchungsgebühr i.H.v. jeweils € 30,00 behaftet. Umbuchungen sind nur bei Verfügbarkeit möglich. Unabhängig von der Gebühr können weitere Mehrkosten für umgebuchte Leistung entstehen. Nach erstellter Auftragsbestätigung / Rechnung wird jede Adressänderung / Firmierung mit jeweils € 30,00 behaftet.
4.3. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach nachstehenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Stornokosten: Zeitpunkt d. Buchung bis 40. Tag vor Abfahrt 20%; vom 39. Tag bis 29. Tag vor der Abfahrt 30%, 28. bis 15. Tag vor Abfahrt 50%; vom 14. bis 07. Tag vor Abfahrt 75%; vom 06. Tag vor Abfahrt 90%. (Individuelle Vereinbarungen sind bei großvolumigen Buchungen wie Events möglich). Die Stornokosten betragen in jedem Fall mindestens € 100,00
4.4. Im Falle einer Stornierung & Umbuchung (unabhängig vom Zeitpunkt) von gebuchten Tickets/Eintrittskarten jeglicher Art, erfolgt keine Rückerstattung. Die Busbuchung an sich, sowie die Tickets/Eintrittskarten sind unabhängig von aneinander anzusehen
4.5. Sofern Ihr Angebot eine kostenfreie Storno-Option aufgrund des Corona-Virus enthält, teilen Sie uns Ihre Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt mit. Andernfalls gelten die o.a. Stornobedingungen.

5. Haftung

5.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Die vertragliche Haftung von uns als Busunternehmen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
5.3. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4.090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.200,- so ist diese Haftung auf den doppelten Reisepreis beschränkt
5.4. Wir haften nach §651 j BGB nicht für auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, Epidemien, etc.), veranstalter- und leistungsfremde Streiks oder Verkehrsbehinderungen zurückgehende Reisebeeinträchtigungen.
5.5. Wir haften nicht für die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Fahrt bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Eindämmung der Corona Pandemie. Der Kunde hat sich selbst über die aktuellen Vorgaben zu informieren und Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden. Wir weisen darauf hin, dass die Vorschriften in den jeweiligen Ländern und Bundesländern variieren können. Bei Verlust oder Schäden des Gepäcks/Zusatzgepäcks übernimmt die HCT Bus-& Eventlogistik keinerlei Haftung.

6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

6.0. Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
6.1. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht werden kann.
6.2. Eine Mängelanzeige nimmt unser 24/7 erreichbar Service entgegen. Eine Eingangsbestätigung über die Mängelanzeige erhalten Sie daraufhin in schriftlicher Form per E-Mail oder SMS. Eine Anzeige ohne Kenntnisnahme durch uns genügt nicht.
6.3. Gewährleistungsansprüche haben sind nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz von HCT Bus-& Eventlogistik GmbH, Liliencronstraße 25D-21629 Neu Wulmstorf, geltend zu machen.
6.4. Ansprüche aus dem Vertrag können nur durch den Buchenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an das Busunternehmen, sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihren Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.5 Alle Angebote und die enthaltenen Preise verstehen sich exklusive möglicher Straßen-, Maut-, Park-, Fährund Stadteinfahrtsgebühren sowie ggf. anfallender Übernachtungskosten für das Fahrpersonal bei Mehrtagesfahrten, sofern nicht anderweitig in der Auftragsbestätigung angegeben.
6.6 Sofern während der Reisedurchführung angefallene Parkgebühren, Hotel- oder Verpflegungs-kosten Ihrerseits nicht vor Ort getragen werden und Ihnen durch uns nachträglich in Rechnung gestellt werden müssen, wird – zusätzlich zu den unsererseits ausgelegten Gebühren bzw. Kosten - eine Verwaltungspauschale i.H.v. € 28,00 berechnet.
6.7. Richten Sie sich bitte nach der Obergrenze eines Reisegepäckstücks und einem Handgepäckstück pro Person. Kleinbusse können eine Minderkapazität aufweisen. Mehrgepäck zeigen Sie uns bitte bei Beauftragung an.
6.8. Es kommen ausschließlich Vertragspartner zum Einsatz, die über alle für die Beförderung notwendigen Konzessionen verfügen und qualifiziertes Personal einsetzen.
6.9. Bei Fahrten mit erhöhtem Beförderungsrisiko (z.B. Fußballfahrten, Demonstrationen) behalten wir uns vor, eine Kaution vor Fahrtantritt (Bargeldlos) zu erheben, sowie eine unterschiebene Haftungserklärung. Die Kaution wird bei komplikations- und schadenfreiem Reiseverlauf auf das Konto des Buchers zurücküberwiesen. Sollte bei Buchung nicht angegeben werden, dass es sich um eine Fußballfahrt oder Fahrt zu einer Demonstration handelt, behalten wir uns eine Aufhebung des geschlossenen Vertrages vor.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

7.1. Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Die Informations- und Sorgfaltspflicht hierzu obliegt dem Kunden.

HCT Bus-& Eventlogistik GmbH
Stand:02.01.2024