1. Buchung (Reise- & Transferleistungen)
Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Bucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, dass Sie innerhalb der gegebenen Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen können, sofern die notwendigen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Annahme frei sind. Der Reise-/Beförderungsvertrag kommt mit kundenseitiger Annahme des Angebots sowie anschließender Auftragsbestätigung durch uns zustande. Bis zum Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist kein Beförderungsvertrag zustande gekommen.
2. Zahlung und Verpflichtungen
2.1. Bei langfristigen Buchungen > 12 Wochen bis Fahrtbeginn ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zu leisten, jedoch mindestens € 150. Der Zahlungseingang muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Die Restzahlung ist 40 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.2. Bei kurzfristigen Buchungen mit Fahrtbeginn innerhalb der kommenden 12 Wochen erfolgt eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 15 bis 30 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt erfolgen. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 8 bis 14 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 2 Tage nach Rechnungserhalt erfolgen. Bei Fahrtbeginn innerhalb der nächsten 7 Tage muss der Zahlungseingang spätestens 1 Tag nach Rechnungserhalt erfolgen. Um einen rechtzeitigen Zahlungseingang zu gewährleisten, können nur folgende Zahlungsmittel verwendet werden: Paypal, Echtzeit-Überweisung, Kreditkarte (zzgl. Gebühr).
Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind nur nach Absprache möglich.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, können Mahngebühren zu Ihren Lasten entstehen. Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Fahrtantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Reise-/Beförderungsvertrag selbstwirksam kostenpflichtig lt.Punkt 4.3 der AGB storniert.
2.4. Nebenkosten des Geldverkehrs (z.B. Kreditkartenoder Überweisungsgebühren) sind kundenseitig zu tragen. Zahlungen werden ausschließlich in Euro akzeptiert.
2.5. Reinigungskosten für normale Verschmutzungen sind in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge und die Behebung von selbstverschuldeten Schäden sind gesondert vom Kunden zu tragen.
3. Absage, Leistungs- u. Preisänderungen
3.1. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer - höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie
wie auch wir den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz.
3.2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu
ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und
die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur
zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
3.3. Der Veranstalter erlaubt sich die Preise auch im
Nachgang der Buchung jederzeit anzupassen, sofern
unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Inflation,
Mindestlohn, höhere Gewalt) vorliegen. Sollten die
Preise um mehr als 10% des gebuchten Buspreises
erhöht werden müssen, so kann der Kunde kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Rechte uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der
Änderungsmitteilung geltend zu machen. Hierzu wird
die Schriftform empfohlen
3.4. Insofern der Veranstalter sich bei dem Fahrpreis
erheblich verrechnet hat und nachweislich aus
wirtschaftlichen Gründen, zu den bestehenden
Konditionen, nicht in der Lage ist, die Fahrt so
durchzuführen, kann dieser auch nach Zusendung der
Buchungsbestätigung den Vertrag kündigen. Dem
Kunden entstehen hierbei keine Kosten.
Alternativ kann der Fahrpreis um maximal 10%
angepasst werden. Bei Erhöhung des Fahrpreises über
10% - kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten.
3.5. Die Preisgestaltung sowie die gebuchte Leistung
erfolgten gemäß den COVID-19-Auflagen zum
Zeitpunkt der Buchung. Evtl. entstehende Mehrkosten,
bei Änderungen der behördlichen Auflagen, trägt der
Kunde in voller Höhe. Die HCT übernimmt keinerlei
Haftung.
4. Rücktritt und Umbuchung des Kunden
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen
möglichst i. d. Schriftform erfolgen.
4.2. Nach erfolgter Buchung kann maximal eine
Änderung der Buchung (Umbuchung) ohne
Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden.
Darüberhinausgehende Änderungen sind mit einer
Umbuchungsgebühr i.H.v. jeweils € 30,00 behaftet.
Umbuchungen sind nur bei Verfügbarkeit möglich.
Unabhängig von der Gebühr können weitere Mehrkosten
für umgebuchte Leistung entstehen. Nach erstellter
Auftragsbestätigung / Rechnung wird jede
Adressänderung / Firmierung mit jeweils € 30,00
behaftet.
4.3. Im Falle des Rücktritts können wir eine
pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach
nachstehenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet.
Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
Stornokosten: Zeitpunkt d. Buchung bis 40. Tag vor
Abfahrt 20%; vom 39. Tag bis 29. Tag vor der Abfahrt
30%, 28. bis 15. Tag vor Abfahrt 50%; vom 14. bis 07.
Tag vor Abfahrt 75%; vom 06. Tag vor Abfahrt 90%.
(Individuelle Vereinbarungen sind bei großvolumigen
Buchungen wie Events möglich). Die Stornokosten
betragen in jedem Fall mindestens € 100,00
4.4. Im Falle einer Stornierung & Umbuchung
(unabhängig vom Zeitpunkt) von gebuchten
Tickets/Eintrittskarten jeglicher Art, erfolgt keine
Rückerstattung.
Die Busbuchung an sich, sowie die
Tickets/Eintrittskarten sind unabhängig von aneinander
anzusehen
4.5. Sofern Ihr Angebot eine kostenfreie Storno-Option
aufgrund des Corona-Virus enthält, teilen Sie uns Ihre
Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt mit.
Andernfalls gelten die o.a. Stornobedingungen.
5. Haftung
5.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Die vertragliche Haftung von uns als
Busunternehmen für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, sobald
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für
den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter
Leistungsträger verantwortlich ist.
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende
gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen
Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns
eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch
zu unseren Gunsten.
5.3. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person
und Reise von € 4.090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis
über € 1.200,- so ist diese Haftung auf den doppelten
Reisepreis beschränkt
5.4. Wir haften nach §651 j BGB nicht für auf höhere
Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, Epidemien, etc.),
veranstalter- und leistungsfremde Streiks oder
Verkehrsbehinderungen zurückgehende Reisebeeinträchtigungen.
5.5. Wir haften nicht für die Einhaltung der zum
Zeitpunkt der Fahrt bestehenden gesetzlichen
Vorschriften zur Eindämmung der Corona Pandemie.
Der Kunde hat sich selbst über die aktuellen Vorgaben
zu informieren und Sorge zu tragen, dass diese
eingehalten werden. Wir weisen darauf hin, dass die
Vorschriften in den jeweiligen Ländern und
Bundesländern variieren können. Bei Verlust oder
Schäden des Gepäcks/Zusatzgepäcks übernimmt die
HCT Bus-& Eventlogistik keinerlei Haftung.
6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
6.0.
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht,
haben Sie nur dann die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des
Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des
Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft
unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der
Reise uns anzuzeigen.
6.1.
Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe
schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise
kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird
oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht
werden kann.
6.2.
Eine Mängelanzeige nimmt unser 24/7 erreichbar
Service entgegen. Eine Eingangsbestätigung über die
Mängelanzeige erhalten Sie daraufhin in schriftlicher
Form per E-Mail oder SMS. Eine Anzeige ohne
Kenntnisnahme durch uns genügt nicht.
6.3.
Gewährleistungsansprüche haben sind nach dem
Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen
Reiseende am Sitz von HCT Bus-& Eventlogistik GmbH,
Liliencronstraße 25D-21629 Neu Wulmstorf, geltend zu
machen.
6.4.
Ansprüche aus dem Vertrag können nur durch den
Buchenden selbst geltend gemacht werden. Eine
Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem
vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor
Mitteilung eines Mangels an das Busunternehmen, sowie
nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt,
wie zwischen uns und Ihren Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn
ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.5
Alle Angebote und die enthaltenen Preise verstehen
sich exklusive möglicher Straßen-, Maut-, Park-, Fährund Stadteinfahrtsgebühren sowie ggf. anfallender
Übernachtungskosten für das Fahrpersonal bei
Mehrtagesfahrten, sofern nicht anderweitig in der
Auftragsbestätigung angegeben.
6.6
Sofern während der Reisedurchführung angefallene
Parkgebühren, Hotel- oder Verpflegungs-kosten
Ihrerseits nicht vor Ort getragen werden und Ihnen durch
uns nachträglich in Rechnung gestellt werden müssen,
wird – zusätzlich zu den unsererseits ausgelegten
Gebühren bzw. Kosten - eine Verwaltungspauschale
i.H.v. € 28,00 berechnet.
6.7.
Richten Sie sich bitte nach der Obergrenze eines
Reisegepäckstücks und einem Handgepäckstück pro
Person. Kleinbusse können eine Minderkapazität
aufweisen. Mehrgepäck zeigen Sie uns bitte bei
Beauftragung an.
6.8.
Es kommen ausschließlich Vertragspartner zum
Einsatz, die über alle für die Beförderung notwendigen
Konzessionen verfügen und qualifiziertes Personal
einsetzen.
6.9.
Bei Fahrten mit erhöhtem Beförderungsrisiko (z.B.
Fußballfahrten, Demonstrationen) behalten wir uns vor,
eine Kaution vor Fahrtantritt (Bargeldlos) zu erheben,
sowie eine unterschiebene Haftungserklärung. Die
Kaution wird bei komplikations- und schadenfreiem
Reiseverlauf auf das Konto des Buchers
zurücküberwiesen. Sollte bei Buchung nicht angegeben
werden, dass es sich um eine Fußballfahrt oder Fahrt zu
einer Demonstration handelt, behalten wir uns eine
Aufhebung des geschlossenen Vertrages vor.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
7.1. Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige
Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie
über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Die
Informations- und Sorgfaltspflicht hierzu obliegt dem
Kunden.
Stand:02.01.2024